Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. Zustandekommen des Vertrages

a) Das Kundenverhältnis kommt aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Vertrages bzw. einer schriftlichen Auftragsbestätigung zwischen den beiden Parteien zustande.
b) Der Kunde erkennt die folgenden Geschäftsbedingungen an. Änderungen seitens des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von EDV-&Büroservice Schreyer (nachfolgend Schreyer-EDV genannt).
c) Schreyer-EDV ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich nach einer Frist von 3 Monaten auch auf laufende Geschäftsverbindungen, in denen der Vertragspartner bei laufenden Verträgen (z. B. Wartungsverträge) sein Recht zur Kündigung wahrnehmen kann.
d) Die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt.

2. Pflichten von Schreyer-EDV

a) Schreyer-EDV erbringt die mit dem Kunden vereinbarte Leistung.
b) Schreyer-EDV haftet ausschließlich für die vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, gilt Haftungsausschluss.
c) Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger störender Ereignisse kann Schreyer-EDV, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten.
d) Für Störungen und Unregelmäßigkeiten, die auf den Provider zurückzuführen sind, übernimmt Schreyer-EDV keine Haftung.
e) Angebote bzw. Kostenvoranschläge seitens Schreyer-EDV behalten für die Dauer von 2 Monaten nach Vorlage an den Kunden ihre Gültig- bzw. Verbindlichkeit, sofern das in Auftrag gegebene Projekt zu nicht mehr als 50% abgeschlossen wurde. Sofern weniger als 50% des Projektes abgeschlossen sind ist Schreyer-EDV berechtigt, das ursprüngliche Angebot dementsprechend zu korrigieren und dem Kunden mitzuteilen. Leistungen von Dritter Seite die von Schreyer-EDV für das jeweilige Projekt in Anspruch genommen werden (z.B. Übersetzungskosten) sowie spezielle Zusatzsoftware für ein Webprojekt (z.B. Shop-Programme) sind von dieser Regelung generell ausgenommen. Diese werden bei Angebotslegung zu den gültigen Sätzen angeboten, sind aber aufgrund von Preisänderungen oder Ähnlichem nicht verbindlich.

3. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Wochen nach Vertragsabschluß an Schreyer-EDV zukommen zu lassen.
b) Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe der bisher angefallenen Kosten fällig.
c) Der Kunde hat nach Auftragserteilung eine Vorauszahlung in der Höhe von 30% des Angebotspreises zu bezahlen. Individuelle Änderungen an der Vorauszahlung bedarf eines schriftlichen Vermerkes auf der Auftragserteilung durch Schreyer-EDV. Schreyer-EDV ist weiters berechtigt, monatliche Teilbeträge über geleistete Arbeiten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
d) Der Kunde hat kein Recht auf Leistung, wenn dadurch das geltende Recht verletzt würde. Nachteile, die sich hierdurch für den Kunden ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
f) Schreyer-EDV führt keine Arbeiten aus, die der Volksverhetzung bzw. der Verhetzung von Minderheiten dient. Ebenso werden pornografische Arbeiten abgelehnt. Für Inhalte von Homepages übernimmt Schreyer-EDV keine Gewähr und ist für diese nicht haftbar zu machen.

4. Gewährleistung

a) Die erstellte Homepage ist vom Kunden nach Benachrichtigung über die Fertigstellung sofort sorgfältig zu prüfen. Der Kunde muss etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen gerechnet ab Bekanntgabe der Fertigstellung durch Schreyer-EDV.
b) Mängel oder Fehler der Ware werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung innerhalb von zwei Wochen, Wandlung oder Minderung abgestellt.
c) Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Kunde von uns gelieferte Ware umgestaltet oder in irgend einer Form verändert hat. Gleiches gilt für Mängel, die Folgen von Bedienungsfehlern sind.
d) Eine Gewährleistung der Richtigkeit der vom Kunden als Vorlage gelieferten Inhalte, besteht seitens Schreyer-EDV nicht. Außerdem ist Schreyer-EDV wegen der Inhalte in keiner Form haftbar zu machen.

5. Rechnungsbeträge

a) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen und ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu begleichen.
b) Die Berechnung eines Mehraufwandes für Sonderwünsche vor und nach Vertragsabschluß ist zulässig, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde und diese Zusatzvereinbarung schriftlich bestätigt hat.
c) Die von Schreyer-EDV erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages in unserem Eigentum. Webseiten werden erst nach vollständiger Bezahlung im Internet online gestellt.

6. Kündigung

a) Verträge bzw. Aufträge können von beiden Seiten jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Eventuelle Guthaben werden erstattet. Dies gilt nicht für Wartungsverträge. Wartungsverträge werden nach dem Kalenderjahr abgestellt und je nach Abschluss voll oder anteilig für das betreffende Jahr verrechnet. Die Kündigung eines Wartungsvertrages ist nur schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Jahresende möglich.
b) Schreyer-EDV ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich aus dem abgeschlossenen Vertrag Verstöße gegen geltendes Recht ergeben. Die sich daraus ergebenden Nachteile gehen zu Lasten des Vertragspartners.
c) Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
d) Kommt es zur Auflösung des Vertrages innerhalb der Laufzeit, sind alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Beträge fällig.

7. Besonderes

a) Schreyer-EDV ist berechtigt, jede von ihr erstellte Webpage als Referenz zu benennen.
b) Von Schreyer-EDV gestaltete Seiten sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.
c) Die sich aus der Leistung von Schreyer-EDV ergebenden Elemente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand von Schreyer-EDV ist 71522 Backnang, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.

Schreyer-EDV kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Schreyer-EDV und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil der vorgenannten Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle des unwirksamen Passus soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was zuvor beabsichtigt wurde.